Erstmaßnahmen: Was tun bei Überschwemmung und/oder Rückstau?

Erstmaßnahme im Sinne der Schadenminimierung umfasst u.a. Keller leerpumpen, Trocknung aufbauen, gegebenenfalls Elektriker/Statiker einschalten.

Die Dokumentation der Schäden und schadenbedingte Kostenvoranschläge für evtl. Folgearbeiten – möglichst gebündelt als PDF/JPG per E-Mail – an Versicherungsexperten senden.

Wichtig ist es, auch die Ursache zu dokumentieren wie z.B. ein überflutetes Grundstück, beschädigte Rückstauklappe etc. Auch Folgeschäden bitte mittels aussagekräftiger Schadenfotos und/oder Videos festhalten.

>> Online Schaden melden

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