
Gebäudeversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick!
Versichert sind die fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Dazu gehören Mauern, Dach, Fenster, Türen sowie fest installierte Einrichtungen wie Heizungs- oder Sanitäranlagen. Versichert sind diese in der Regel gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schutz gegen erweiterte Elementargefahren, wie Überschwemmungs- und Rückstauschäden oder Erdbeben, ist nicht automatisch enthalten. Der optionale Einschluss von Elementarschäden ist jedoch dringend zu empfehlen.

Nicht abgedeckt sind Schäden durch normalen Verschleiß oder Bau- und Planungsfehler. Auch Schäden durch Krieg, Kernenergie oder das vorsätzliche Herbeiführen eines Schadens sind ausgeschlossen. Bewegliche Gegenstände im Haus von Mietparteien gehören nicht zur Wohngebäudeversicherung, können aber über eine Hausratversicherung abgesichert werden.

Es gilt auf eine korrekt ermittelte Versicherungssumme zu achten, damit der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung einer etwaigen Unterversicherung verzichtet. Der Einschluss von Elementarschäden ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Klimarisiken dringend zu empfehlen. Leistungsstarke Vertragsbedingungen sowie ein schneller Schadensservice sind ebenfalls wichtig.

Die Kosten hängen von Bauart, Wohnfläche, Standort, Vorschadenverlauf und Leistungsumfang ab. Der Einschluss von Elementarschäden erhöht den Beitrag, ist jedoch vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterrisiken dringend zu empfehlen.
Weitere Fragen und Antworten
Welche Wasserschäden zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
Üblicherweise nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder eindringendes Regenwasser. Auch langsam entstehende Feuchtigkeitsschäden, z. B. durch Kondenswasser oder Schimmelbildung, sind meist ausgeschlossen. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser gehören nicht zum Schutz.
Wer ist der beste Wohngebäudeversicherer?
Der beste Anbieter hängt vom individuellen Bedarf ab. Wichtige Kriterien sind Leistungsumfang, schnelle Regulierung und Kundenservice. Auch Preis-Leistungs-Verhältnis und Flexibilität in der Vertragsgestaltung spielen eine Rolle. Versicherungsmakler wie wir verfügen über eigene, bedarfsgerechte und in Preis und Leistung attraktive Deckungskonzepte.
Ist es Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung zu haben?
Gesetzlich besteht keine Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Banken verlangen sie jedoch meist bei einer Immobilienfinanzierung. Im Schadenfall können Eigentumsparteien jedoch hohe Kosten entstehen, sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Ist es Pflicht, die Elementarschadenversicherung in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen?
Derzeit gibt es keine endgültige Entscheidung zur Pflicht. Die derzeitige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag die Elementarschadenversicherung zur Pflicht machen. Demnach dürfen Wohngebäudeversicherungen zukünftig nur noch mit Elementarschutz verkauft werden. Ein Opt-out-Modell ist in Prüfung, bei dem aktiv auf den Elementarschutz verzichtet werden müsste. Zu einem späteren Stichtag sollen auch bestehende Policen automatisch um die Elementarschaden-Deckung erweitert werden.
Warum ist der Elementarrisikoschutz so wichtig?
Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen wie Starkregen, Überschwemmungen und Hagelstürmen wächst auch das Risiko für Gebäudeschäden. Viele Immobilieneigentümer sind sich nicht bewusst, dass eine Gebäudeversicherung ohne Elementarschutz hier nicht ausreicht.
Ist die Solaranlage in der Gebäudeversicherung mitversichert?
Viele Versicherungen schließen fest installierte Photovoltaikanlagen mit ein. Der Schutz gilt dann ebenfalls für die mitversicherten Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel. Für spezielle Risiken wie Ertragsausfall kann eine entsprechende Deckungserweiterung abgeschlossen werden. Bei Neuinstallation sollte der Versicherungsschutz geprüft und ggf. angepasst werden.
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