
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick!
„Ein Sachschaden wirkt auf die Bilanz; ein Betriebsunterbrechungsschaden auf die Gewinn- und Verlust-Rechnung“. So lässt sich die Betriebsunterbrechungsversicherung etwas einfacher erklärt einordnen. Infolge eines Sachschadens steht der Betrieb still, Umsätze bleiben aus und dann können die sogenannten Deckungsbeiträge für fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn nicht erwirtschaftet werden. Und diese fehlenden Deckungsbeträge infolge der Realisierung einer versicherten Gefahr sind Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung. Grundsätzlich sind auch Mehrkosten zur Schadensminderung mitversichert. Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ergänzt Sachversicherungen.

Aus dem Vorgenannten ist ableitbar, dass diese Absicherung immer dann ratsam ist, wenn infolge eines Sachschadens an den dem Betrieb dienenden Sachen ein Betriebsstillstand eintritt und die Umsätze ausbleiben. Nur sehr wenige Branchen/Betriebsarten haben ein geringes/kein Unterbrechungsrisiko. Ohne Versicherung droht schnell die Insolvenz.

Die Haftzeit (also der Zeitraum, für den der Versicherer maximal im Rahmen des Versicherungsvertrags „aufkommt“) beträgt typischerweise 12 Monate, kann aber verlängert werden. In besonderen Branchen sind auch 24, 36 Monate oder noch länger möglich. Die Dauer richtet sich nach der Zeit bis zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Betriebs. Zu kurze Haftzeiten können zu Deckungslücken führen. Eine genaue Analyse z.B. der Wiederherstellungs– und/oder Wiederbeschaffungszeiten ist wichtig.

Die Kosten hängen von der Höhe des Deckungsbeitrags, der Branche, dem organisatorischem und anlagentechnischem Brandschutz, der Haftzeit sowie der gewünschten Deckung ab. Selbstbeteiligungen sind bei dieser Versicherung eher nicht ratsam. Eine Risikoanalyse ist ein Muss.
Weitere Fragen und Antworten
Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Sie gilt als wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Die „Pflicht“ entsteht eher aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Denn durch die grundsätzliche Schwierigkeit der betriebsbedingten Kündigung der Mitarbeiter und damit einhergehenden Pflicht zur Fortzahlung der Löhne und Gehälter z.B. nach einem Brand ist diese Art der Absicherung stark ratsam.
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