
KFZ-Versicherung
KFZ-Flottenversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick!
Eine Flottenversicherung bündelt den Versicherungsschutz mehrerer Firmenfahrzeuge in einem einzigen Vertrag. Dadurch können Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden. Die Prämien richten sich meist nach der Gesamtschadenentwicklung des Fuhrparks anstatt nach einzelnen Schadenfreiheitsklassen. So können Unternehmen von günstigeren Konditionen profitieren.

Sobald mehrere Fahrzeuge dauerhaft in einem Unternehmen zugelassen sind, kann ein erweiterter Leistungsumfang und individuelle Prämien für die meisten Branchen verhandelt werden. Mit steigender Fahrzeuganzahl sinkt tendenziell der Beitrag pro Fahrzeug. Auch bei häufig wechselnden Fahrenden ist ein Flottenmodell vorteilhaft, da z.B. eine Fahrleistung oder eine Nennung der Fahrenden nicht angezeigt werden müssen. Firmen mit Servicefahrzeugen, Außendienst oder Lieferflotten profitieren besonders.

Die meisten Versicherer bieten Modelle bereits ab wenigen Fahrzeugen an. Manche Gesellschaften haben spezielle Kleinflotten-Modelle schon ab 3 Fahrzeugen.
Bei einer umfangreichen Anzahl an Fahrzeugen ist ein individueller Rahmenvertrag möglich. Je größer die Flotte, desto attraktiver können die Konditionen verhandelt werden.

Die Kosten richten sich nach Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugarten, Nutzung sowie Schadenverlauf. Größere Flotten können günstigere Durchschnittskosten erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinn- und Verlustmodelle vereinbart werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot ist erforderlich, da jede Flotte individuell kalkuliert wird.
Weitere Fragen und Antworten
Wann macht eine Flottenversicherung Sinn?
Sie macht Sinn, wenn viele Fahrzeuge im Einsatz sind und die Verwaltung vereinfacht werden soll. Auch Unternehmen mit häufig wechselnden oder mehreren Fahrern profitieren von klaren und einheitlichen Regeln. Die Prämien orientieren sich an der gesamten Schadenentwicklung aller Fahrzeuge und können dadurch günstiger als Einzelversicherungen sein. Zusätzlich lassen sich Sondervereinbarungen wie Werkstattbindung oder Selbstbeteiligungen gut steuern.
Wer darf alles bei einer Flottenversicherung fahren?
In vielen Flottenverträgen dürfen alle vom Unternehmen autorisierten Fahrenden die Fahrzeuge nutzen. Durch die Vereinbarung eines Rahmenvertrages entfallen vielen Einschränkungen, wie z.B. Fahrleistung und Altersgrenze oder namentliche Nennung der Fahrenden. Unternehmen können intern eigene Regelungen festlegen. Damit ist die Nutzung besonders flexibel und für den Betriebsalltag optimal geeignet.
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Sabine Kubiak-Franke
Fachreferentin Kraftfahrt
Firmenkundschaft
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