Was tun bei einem „stürmischen“ Sachschaden?

Friedericke zieht über das Land. Betroffen ist vor allem die Mitte Deutschlands. Die Windböen sind bis zu 160 Kilometer pro Stunde stark. Und sie verursachen zahlreiche Schäden. Bei aller Vorsicht und umfassenden Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld – nicht jeder Schaden ist zu vermeiden. Aber im Idealfall ist er versichert. Damit es mit der Schadenbearbeitung möglichst schnell geht, kann der Versicherungsnehmer bzw. der Geschädigte mitwirken. Nachfolgend sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen aufgeführt – diese immer unter der Prämisse, dass sie gefahrlos umgesetzt werden können.

  • Das Haus und die Umgebung auf Schäden sowie Gefahrenquellen absuchen und erforderliche Sicherungs- sowie Schadenminderungsmaßnahmen ergreifen – z. B. den Dachdecker verständigen oder zerstörtes Fensterglas mit einer Plane verschließen.
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen, wenn Wasser ins Gebäudeinnere eingedrungen ist.
  • Eine Liste der zerstörten und beschädigten Sachen erstellen.
  • Möglichst aussagekräftige Fotos machen.
  • Den entstandenen Schaden samt Dokumentation schnellstmöglich dem Versicherungsmakler respektive dem Versicherer melden.
  • Die zerstörten und beschädigten Sachen bis zur abschließenden Schadenbearbeitung oder Entsorgungsfreigabe des Versicherers aufbewahren.
  • Bei umfangreicheren Schäden Notmaßnahmen veranlassen – z. B. eine Notreparatur – und Kostenvoranschläge für die Wiederherstellung einholen.

Veröffentlicht

in:

BEST Termine

BEST Aktuell

BEST Presse