Gebäudeversicherung: Wissenswertes über die Installation einer E-Auto-Ladestation!

Bei der Frage, ob die Installation einer E-Auto-Ladestation – eine sogenannte Wallbox – eine Gefahrenerhöhung darstellt, sind sich die Versicherungsunternehmen einig: Eine Gefahrenerhöhung ist durch die Installation nicht gegeben, sofern vertraglich geregelte Sicherheitsvorschriften und behördliche Auflagen eingehalten werden. Zu beachten ist in jedem Fall auch, dass die Installation und Wartung von einer Fachfirma ausgeführt werden muss.

Für diejenigen, die sich für ein E-Auto und damit in der Folge auch für die Installation einer Wallbox entscheiden, ergibt sich im Bereich der Gebäudeversicherung also kein Nachteil. Auch ein durch die Ladestation entstandener Brandschaden gilt gemäß Bedingungen i.d.R. als versichert.

Ladestationen, die im Boden fest verankert oder mit einem Gebäude fest verbunden sind, gelten vielfach als versicherter Gebäude-Bestandteil. Sie sind – je nach Bedingungen – gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel sowie gegebenenfalls auch die erweiterten Elementarrisiken geschützt. Hier schafft ein Blick in die Versicherungsunterlagen Transparenz.

Für Fragen und weitergehende Informationen zum Thema stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Empfehlen können wir zudem die Publikation des VdS Schadenverhütung GmbH, die gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herausgegeben wurde. Die Publikation steht >> über diesen Link zum kostenfreien Download zur Verfügung.