Corona-Virus: Schnelle Hilfe für die Wirtschaft
Das Corona-Virus trifft die Wirtschaft hart. Schnelle Hilfe tut Not. Arbeitsminister Hubertus Heil hat daher jüngst und rückwirkend zum 1. März 2020 die Hürden für Kurzarbeit und den Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) gesenkt.
Das Kug berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate.
Das Unternehmen Synnous Consulting – wie wir ein Mitglied im MedienHafen Düsseldorf e.V. – hat nachfolgende Links zum Thema zusammengestellt.
BMWI Homepage – Bundesministerium für Wirtschaft:
>> https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
>> https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200313-schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html
Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (Kug) vom 12. März 2020:
>> https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/kurzarbeit-wird-erleichtert-gesetzentwurf-de-bundestags.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Informationen allgemein zum Kug §§ 95 ff. SGB III (Stand 09/2019):
>> https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/kug.html
BMAS Homepage – Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der BA – Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kug:
>> https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
>> https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
>> https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Für Arbeitgeber – der Kug Antrag und weitere Hinweise Kug (24 Seiten):
>> https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
>> https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf
Merkblatt Kug für Arbeitgeber (40 Seiten)
>> https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Merkblatt Kug für Arbeitnehmer (38 Seiten)
>> https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-8b-Kurzarbeitergeld_ba015388.pdf
Weitere relevante Gesetze für Sonderurlaub: § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 45 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch)