Betriebsrentenstärkungsgesetz: Pflicht zur Anpassung bis Januar 2022

Seit Januar 2019 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge für ihre Arbeitnehmer:innen mit 15 % des Umwandlungsbetrages zu bezuschussen. Während die Umsetzung des BSRG bei Verträgen, die seit 2019 abgeschlossen wurden, automatisch erfolgt, müssen Verträge mit Abschluss vor Januar 2019 aktiv angepasst werden. Die Anpassung muss bis Januar 2022 erfolgt sein.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitgeberzuschuss haben wir >> hier zusammengestellt. Gerne beraten wir umfassend auch zu diesem wichtigen Thema. Sprechen Sie uns dazu am besten noch heute an.

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