Betriebshaftpflicht-Versicherung für Verwalter:innen: Keine Beschränkung auf Unterhaltung des Bürobetriebes

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung zählt zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die von Unternehmer:innen und deren Mitarbeitenden im beruflichen Kontext verursacht werden können. Für Verwalter:innen reicht dieser Schutz jedoch nicht aus. Die Lösung der BEST GRUPPE umfasst daher auch die aus der Durchführung der Immobilienverwaltung für fremden Haus- und Grundbesitz heraus resultierende Haftungsrisiken.

>> Mehr Informationen

Veröffentlicht

in:

BEST Termine

BEST Aktuell

BEST Presse