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Industriehalle mit dunklen Rauchwolken darüber

Versicherungsschutz bei Gebäuden: Großbrand durch Photovoltaikanlage!

Am 13. Mai 2025 wurde das Schulzentrum Hochdahl in Erkrath durch einen verheerenden Brand nahezu vollständig zerstört. Als Brandursache wird ein Defekt an der Photovoltaikanlage auf dem Schuldach vermutet.

Die Kernfrage: Wann sind Gebäude gegen solche Szenarien abgesichert?

Bei einem Brand leistet die Feuerversicherung – in der Regel unabhängig von der Brandursache. Im Detail zählt jedoch die vertragliche Ausgestaltung der Gebäudeversicherung. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und technische Sonderrisiken können den Versicherungsschutz gefährden.

Photovoltaikanlagen gelten nicht automatisch als mitversichert. Sie müssen dem Versicherer gemeldet werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist zudem, dass die Anlage von einer Fachfirma korrekt installiert und regelmäßig gewartet wird.

Wir unterstützen Hausverwaltungen und Gewerbetreibende dabei, Risiken realistisch einzuordnen und Gebäude ganzheitlich abzusichern – rechtzeitig.

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