Elektrische Anlagen sind in vielen Unternehmen ein unterschätztes Brandrisiko. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf zwei Prüfungen: die DGUV V3 Prüfung, welche gesetzlich verpflichtend ist, und die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen. Letztere ist nicht weniger maßgeblich für den Versicherungsschutz.
Die DGUV V3 Prüfung umfasst die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie soll sicherstellen, dass elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen sicher funktionieren und keine Gefahr für Beschäftigte darstellen. Die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen – z. B. nach VdS 2871 / Klausel 3602 – ist hingegen eine versicherungsvertraglich vereinbarte Prüfung – und somit eine Vorschrift, die zu erfüllen ist. Dabei geht es darum, Brandrisiken zu erkennen und zu vermeiden.
Das bedeutet in der Praxis: Unternehmen müssen ihre elektrischen Anlagen regelmäßig durch Sachverständige, die vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannt sind, überprüfen lassen. Zu den zu prüfenden Anlagen zählen beispielsweise Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler, elektrische Installation von Maschinen, Kabel- und Leitungsanlagen, Beleuchtungsanlagen und ähnliches.
Seit 2017 gehören auch thermografische Messungen zur Prüfung dazu. Dafür werden Wärmebildkameras eingesetzt, die kritische Erwärmungen erkennen und so einen technischen Ausfall oder gar einen Brand verhindern können. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Befundschein VdS 2229 dokumentiert. Darin wird auch der Zustand der Anlage festgehalten, Mängel aufgeführt und Maßnahmen zur Behebung definiert.
Warum die Prüfung für Unternehmen wichtig ist? Kurz: Wer versicherungsvertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz. Gleichzeitig liefert die Prüfung wertvolle Hinweise für die Instandhaltung und hilft, Brand- und Betriebsunterbrechungsschäden zu vermeiden.
Als Versicherungsexperten wissen wir um das Risiko. Wir empfehlen unserer Kundschaft daher die regelmäßige Prüfung dieser Fragen:
- Liegt der aktuelle Revisionsbericht vor?
- Sind Mängel definiert und fristgerecht behoben worden?
- Sind wir als Versicherungsmakler informiert worden?
Als Versicherungsmakler begleiten wir Unternehmen dabei, auch vertragliche Obliegenheiten im Blick zu behalten, Risiken richtig einzuordnen und den Versicherungsschutz nachhaltig zu gestalten. Fragen zur Revision oder zum Versicherungsschutz? Wir sind erreichbar unter info@bestgruppe.de oder über unser Kontaktformular.


