EU-Transparenzverordnung (TVO): Neue Vorgaben | Nachhaltigkeit im Fokus

Die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ – kurz Transparenzverordnung TVO der Europäischen Union ist seit Jahresende 2019 in Kraft. Mit dem heutigen Tag muss die Umsetzung erfolgen. Was sich dahinter verbirgt und wie wir der Verpflichtung entsprechen, verraten wir gerne.

Laut Transparenzverordnung müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater spätestens seit heute Kunden und Mandanten darüber informieren, inwieweit das Thema Nachhaltigkeit unternehmensseitig als auch bei der Produktauswahl für Kunden bzw. Mandanten berücksichtigt wird. Zudem muss den vorvertraglichen Transparenzvorgaben und Offenlegungspflichten gegenüber Kunden bzw. Mandanten nachweislich entsprochen werden. Im ersten Schritt ist die TVO bei der Beratung zu Lebens-/ Rentenversicherungen oder bei Produkte der betrieblichen Altersvorsorge relevant. Auch Riester- und Basisrentenprodukte sind davon betroffen.

Wie wir als BEST GRUPPE dem Thema Nachhaltigkeit gegenüber stehen, darüber informieren wir in der Rubik „Unternehmen“. Damit entsprechen wir nicht nur der Informationspflicht dazu, wie wir Marktanalyse, Beratung und Produktauswahl im Kontext Nachhaltigkeit realisieren und wie die Vergütung im Bereich der Kapitalanlage- und Altersvorsorgeprodukte erfolgt. Wir haben vielmehr auch in „Unser Selbstverständnis“ transparent dargestellt, was wir gemeinsam mit dem BESTen Team in den Nachhaltigkeitsbereichen Environment, Social und Governance bereits in die Tat umsetzen. Einige Punkte werden wir in den kommenden Wochen erweitern, neue Punkte werden hinzukommen. Es erfolgt eine stetige Weiterentwicklung.

» Informationen zu Nachhaltigkeit und Selbstverständnis

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