Corona-Virus und Auswirkungen: Bürgschaften geben Handwerkern Sicherheit

In diesen Tagen ist es nicht auszuschließen, dass der ein oder andere Handwerksbetrieb durch Auftragsverluste oder Krankheit in der Belegschaft akute Liquiditätsengpässe erleidet. Es gilt daher, so schnell wie möglich Liquiditätsreserven aufzubauen.

Hierbei rücken auch Sicherheitseinbehalte aus vergangenen Aufträgen in den Fokus. Die Höhe der Einbehalte einstiger Auftraggeber beläuft sich i.d.R. auf 5 bis 10 Prozent der jeweiligen Auftragssumme – Geld, dass bei einer möglichen Insolvenz verloren sein kann. Dabei lassen sich Sicherheitseinbehalte aus aktuellen wie auch zurückliegenden Aufträgen durch Bürgschaften aktiv ersetzen, so dass der einstige Auftraggeber diese an den Handwerksbetrieb vorzeitig auszahlen kann.

Bürgschaftsverpflichtungen decken ohne die unternehmerische Liquidität einzuschränken – gerne informieren wir Interessierte und beraten Unternehmer*innen über preiswerte und qualitätsgeprüfte Lösungen.

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