Informationen von der Veranstaltungswebsite:
Die Transformation der Gesellschaft hin zur digitalen Informationsgesellschaft ist in vollem Gange. Das macht sich auch bei der Verwaltung von Wohnungseigentum bemerkbar. Allerdings ist das Thema der Information im Wohnungseigentumsrecht sehr vielfältig, weshalb unsere Vorträge diesmal unterschiedlichste Bereiche der Verwaltung betreffen.
Neben den durch die Digitalisierung ausgelösten neuen Fragestellungen (z.B. Wann darf der Verwalter rein digital informieren?), die selbstverständlich behandelt werden, ist die „informierte Entscheidung“ der Eigentümer über die die Verwaltung betreffenden Angelegenheiten schon immer ein Anliegen des Wohnungseigentumsrechts. Das gilt vor allem, aber nicht nur, für bauliche Maßnahmen. Ganz bewusst hat der Gesetzgeber mit dem WEMoG ferner die Informationsansprüche der Eigentümer gestärkt. Aber nicht nur der Verwalter und die Gemeinschaft schulden Informationen, sondern auch in die Gegenrichtung können Informationsrechte bestehen, man denke etwa an die Auskunft durch einzelne Eigentümer über die die Wohnung nutzenden Personen, die gem. § 15 WEG von der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden sollen.
Wie gewohnt wird außerdem die aktuelle BGH-Rechtsprechung ihren Platz auf unserer Tagung haben und auch die Herausforderungen rund um das Thema „Energie“ werden erneut aufgegriffen. Wie stets bieten wir Ihnen die Chance, sich mit den Vortragenden sowie engagierten Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Nutzen Sie daher also bitte die Möglichkeit, Probleme Ihrer täglichen Arbeit mit renommierten Fachleuten zu besprechen.
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