Urteil des Bundesgerichtshof: Schäden durch undichte Fugen

Schlecht gewartete und/oder undichte Fugen zwischen Dusche/Wanne und den Wänden führen in der Wohngebäudeversicherung oftmals zu massiven Gebäudeschäden. In Bezug auf die Behebung der Ursache – die Neuverfugung – sind sich die Gebäudeversicherer weitestgehend einig: Eine Übernahme der Kosten erfolgt in der Regel nicht. Hintergrund ist, dass es sich hierbei nicht um einen Rohrbruch handelt.

Anders verhielt es bisher bei den Kosten für Folgeschäden. Wenngleich die Regulierung dieser Schäden durchaus unterschiedlich gehandhabt worden ist, erfolgte mehrheitlich die Regulierung.

Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20 kann in der Versicherungswirtschaft nun für ein Umdenken sorgen. In diesem Urteil wird ausgeführt, dass das beklagte Versicherungsunternehmen nicht für Schäden aufgrund undichter Fugen einzustehen hat.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, den Zustand von Fugen im Nassbereich regelmäßig zu überprüfen bzw. warten zu lassen. Unabhängig von der zukünftigen Regulierungspraxis lassen sich so mit wenig Aufwand teure Folgeschäden vermeiden.

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