Corona-Krise: EILT! Weitere Hilfe für den Mittelstand | Stundung der Sozialversicherungsbeiträge März/April | Frist 26. März 2020

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.

Um die Beiträge für März noch gestundet zu bekommen, müssen sich betroffene Unternehmen bis SPÄTESTENS HEUTE – Donnerstag, 26. März 2020 – formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an die jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die die Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Eine dafür zu nutzende Vorlage als Word-Dokument mit Namen „Antrag auf Stundung der Sozialversicherungsbeiträge“) stellt der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft e.V. auf >> dieser Seite zur Verfügung:

In Download-Bereich des Verbandes sind auch zahlreiche weitere Formulare und Informationen hinterlegt, die für Unternehmer*innen und Unternehmen während der Corona-Krise hilfreich sind. Ob Steuererleichterung, Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen oder Zuschüsse – die wichtigsten Dokumente sind nach Bundesländern zusammengefasst.

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