Alle Jahre wieder… Die Rechengrößen für die Berechnung der Abgaben an die Sozialversicherung ändern sich mit dem Jahreswechsel 2020/2021. Die Werte haben wir im beigefügten Infoblatt Sozialversicherung zusammen gestellt. Hervorzuheben ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in den alten Bundesländern auf 7.100 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern auf 6.700 Euro im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt um 0,2 % auf 1,3 %.
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