In dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein extrem wichtiges Urteil für Webseitenbetreiber gefällt. Kurzfassung: Wer Cookies nutzt, um etwa das Nutzerverhalten zu Werbezwecken zu analysieren und zu tracken, benötigt dafür die aktive Einwilligung des Nutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr. Das Urteil gilt explizit auch für die DSGVO. Viele Webseitenbetreiber müssen jetzt ihre Praxis ändern.
Den Abmahnern ist durch dieses Urteil Tür und Tor geöffnet, ebenso den Landesdatenschutzbehörden, die nun rechtssicher erhebliche Geldbußen verhängen können. Ein Grund mehr für Unternehmer*innen, die eigene Website zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und im Bedarfsfall kurzfristig zu handeln.
Urteil: Webseitenbetreiber müssen Praxis ändern
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