Hochhausfenster bei Nacht

D&O-Versicherung: Schutz für Geschäftsführung und leitende Angestellte

Hoch ist die Verantwortung und teils herausfordernd die Aufgaben von Geschäftsführung, Aufsichtsorgangen und Führungskräften. Mit der Tätigkeit verbunden ist stets auch das Risiko, u.a. aufgrund von behaupteten Pflichtverletzungen, in Haftung genommen zu werden – im schlimmsten Fall mit dem gesamten Privatvermögen. Verhindern lässt sich dies mit einer speziellen Versicherungslösung – der Haftpflichtversicherung für Directors-and-Officers, kurz D&O.

Was verbirgt sich hinter einer D&O Versicherung?
Bei der D&O Versicherung, die es seit Mitte den 80er Jahre auch in Deutschland gibt, handelt es sich um eine Berufshaftpflicht-Haftpflichtversicherung für Organe wie Geschäftsführung, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte. Die Unternehmen schließen diese zum Schutz des Managements für den Fall der Inanspruchnahmen im Rahmen der beruflichen Aktivitäten ab. Die Folge ist eine interessante Besonderheit: Versicherungsnehmer sind juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder GmbH, versichert sind hingegen natürliche Personen.

Warum eine D&O Versicherung Sinn macht?
Die Risikolandschaft von Managern lässt sich in diverse Blöcke aufteilen wie z.B. zunehmende Anspruchsmentalität, neue Gesetze mit möglichen Haftungsfallen, ganz neue Risiken oder das zunehmende Klageverhalten. Jeder Manager weiß um die persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Sie wissen um die gesamtschuldnerische Haftung, auch für die weiteren Organe, und die sogenannte Beweislastumkehr. Bei Letzterem muss das Organ den Entlastungsbeweis führen. Der Vorwurf der Pflichtverletzung in der ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung kann aus zwei Kreisen erfolgen: aus dem Inneren bei z.B. Mehrheitsgesellschafter oder aus dem Äußeren z.B. durch Gläubiger oder Behörden. Je nach Konstellation ist die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter dem inneren oder äußeren Bereich zuzuordnen. Zur Sinnfrage gehört übrigens auch, dass es eine „freundliche Inanspruchnahme“ nicht gibt!

Unternehmen oder Manager – wer sollte eine D&O Versicherung abschließen?
Es besteht weder für Unternehmen, noch für das Management eine Versicherungspflicht. Doch der Alltag zeigt: Gut beraten ist, wer eine D&O Versicherung sein Eigen nennt. Neben dem häufigeren Fall, dass die Unternehmen zugunsten ihrer Führungskräfte und Entscheidungsträger eine D&O Versicherung abschließen – Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist dann das Unternehmen -, können Manager eine D&O Versicherung auch als Privatperson abschließen. Es handelt sich dann um eine Versicherung, die nur sie schützt. Das kann vor allem in dem Fall sinnvoll sein, wenn ein Interessenkonflikt über den Absicherungsgrad und insbesondere über diverse Deckungserweiterungen zwischen Unternehmen und Manager besteht. Für die Vorstände von Aktiengesellschaften gibt es zudem die Möglichkeit, die Zwangsselbstbeteiligung im Rahmen der Firmen-D&O zu versichern.

Was kostet eine D&O Versicherung?
Der Versicherungsbeitrag ist je nach Tarif, Versicherer und Leistungsumfang unterschiedlich. Relevant sind u.a. Kennzahlen der Bilanz, individuelle Risiken der Tätigkeit oder aber die Branche und deren Risiken.

Wie wird die Versicherungssumme bemessen?
Eine häufige und schwierige Frage. Bester Rat ist es, zumindest die Höhe des bilanzieren Eigenkapitals zu versichern. Wegen der unbegrenzten Haftung wird die Versicherungssumme aber häufig deutlich höher gewählt.

Sie haben Fragen zur D&O Versicherung, Interesse an einer Beratung? Sprechen Sie uns gerne an! Unser Experte Stefan Peters, Mitglied der Geschäftsführung, steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Anfrage an uns gerne auch über unser >> Kontaktformular senden. Wir freuen uns auch Ihre Nachricht.

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